Kosten

Welche Kosten auf Sie zukommen werden, hängt vom Umfang und/oder den Erfolgsaussichten Ihres Begehrens ab....

Kontakt

Sie können Sich gern über die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten oder das beigefügte Kontaktformular mit mir...

Anwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin Kloke

 

 

Die Kanzlei Kloke befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Tiergarten und zum Landgericht Berlin. Die U-Haft Moabit befindet sich ebenfalls dort, so ist es mir möglich kurzfristige und regelmäßige Besuche in der JVA zu tätigen.

Seit 8 Jahren bin ich im Bereich des Strafrechts tätig. Die Vertretung erfolgt bundesweit. Insbesondere vertrete ich häufig im Großraum Frankfurt/Main.

Erste Hilfe

Verhalten bei einer Durchsuchung:

 

Wie sollten Sie sich bei einer Durchsuchung durch die Polizei, die Steuerfahndung, das Hauptzollamt oder die Staatsanwaltschaft verhalten?

 


    1. Benachrichtigen Sie mich sofort, außerhalb der Geschäftszeiten unter der Notfallnummer 0160 237 8268 (jeden Tag – auch am Wochenende und an Feiertagen – 24 Stunden erreichbar)
    2. Lassen Sie sich den zugrundeliegenden Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen eine Kopie überlassen wird.
    3. Erklären Sie sich nicht mit der Sicherstellung von Gegenständen einverstanden. Geben Sie hierzu gegebenenfalls keine Erklärung ab.
    4. Sehen Sie in jedem Fall davon ab, sich gegenüber den durchsuchenden Beamten zu den Vorwürfen zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Auskünfte zu erteilen. Sie haben ein Recht zu schweigen.
    5. Achten Sie darauf, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll (in der Regel „Teil B“) vermerkt werden. Die Gegenstände sollten so bezeichnet werden, dass sie tatsächlich auf Grund der Beschreibung zweifelsfrei identifiziert werden können.
    6. Versuchen Sie, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen, im Einvernehmen mit den durchsuchenden Beamten Kopien von sichergestellten Unterlagen zu fertigen.
    7. Grundsätzlich können Einwände gegen Durchsuchungen erhoben werden. Tatsächlich führen Sie jedoch fast nie dazu, dass die Durchsuchung aufgrund eines solchen Einwandes abgebrochen wird. Sollte dem Durchsuchungsbeschluss zu entnehmen sein, dass ganz konkrete Unterlagen oder Gegenstände gesucht werden, ist es ratsam, diese an die durchsuchenden Beamten herauszugeben. Dies verkürzt unter Umständen die Durchsuchung und vermeidet, dass sogenannte „Zufallsfunde“ die Tatvorwürfe erweitern.
 

Verhalten bei einer Festnahme:

 

    1. Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.
    2. Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen.
    3. Nennen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift.
    4. Benachrichtigen Sie mich unverzüglich von der Festnahme (Notfallnummer 0160 237 8268 , auch am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden erreichbar)
    5. Falls Sie mich nicht sofort erreichen können, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, Kontakt zu mir aufzunehmen.
    6. Nennen Sie dabei in jedem Fall die folgenden Daten:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihren Aufenthaltsort
    • die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Dienststelle sowie
    • alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Ermittlungen).

Notfallnr. Kanzlei Kloke 

0160 237 8268  
(auch am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden erreichbar)

Cookie Consent mit Real Cookie Banner