Anwaltskanzlei Kloke
Anwältin für Strafrecht in Berlin
Bürogemeinschaft für Strafrecht in Berlin
Die Anwaltskanzlei Kloke ist Teil einer Bürogemeinschaft, die sich ausschließlich der strafrechtlichen Verteidigung widmet. In dieser Gemeinschaft arbeiten mehrere erfahrene Strafverteidiger zusammen:
– Yves Wiemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
– Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
– Barbara Kloke, Rechtsanwältin für Strafrecht
In geeigneten Konstellationen bietet die Bürogemeinschaft die Möglichkeit einer sogenannten Sockelverteidigung. Diese Form der koordinierten Verteidigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn
– die Interessenlage mehrerer Beschuldigter weitgehend übereinstimmt,
– die jeweiligen Verteidigungsmöglichkeiten im Wesentlichen identisch sind und
– eine enge tatsächliche und rechtliche Abstimmung geeignet ist, die Verteidigungschancen spürbar zu verbessern.
Durch eine solche Zusammenarbeit können Ressourcen, Erfahrung und Fachwissen gebündelt werden. Dies ermöglicht eine umfassende, abgestimmte und strategisch ausgerichtete Verteidigung. Der gemeinsame Austausch von Informationen und die parallele Entwicklung von Verteidigungsansätzen tragen dazu bei, die Effizienz zu erhöhen und die Erfolgsaussichten im Verfahren zu verbessern.
Als eingespieltes Team nutzen wir diese Möglichkeit, wenn sie im Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten sinnvoll und verfahrensförderlich ist.
In Bürogemeinschaft
Florian Beisenbusch
– Rechtsanwalt seit 2014
– Fachanwalt für Strafrecht
– Fachanwalt für Verkehrsrecht
Melanchthonstraße 14
10557 Berlin
E-Mail: kontakt@kanzlei-beisenbusch.de
Tel: +49 30 863 207 71
Yves Wiemann
– Rechtsanwalt
– Fachanwalt für Strafrecht
Melanchthonstraße 14
10557 Berlin
E-Mail: yw@rae-fischer.com
Tel: +49 30 818 66 371
Rechtliche Hinweise zu Kooperationen mit Rechtsanwälten
Jeder Rechtsanwalt arbeitet rechtlich, wirtschaftlich und haftungsrechtlich unabhängig. Ein Mandatsverhältnis entsteht ausschließlich mit dem jeweils ausdrücklich beauftragten Berufsträger. Eine gemeinsame Mandatsbearbeitung erfolgt nur, wenn dies zuvor ausdrücklich mit dem Mandanten vereinbart wurde. Eine gegenseitige Vertretung oder Haftung findet nicht statt.
Dies gilt entsprechend auch für die auf unserer Webseite genannten Rechtsanwälte Beisenbusch und Wiemann, die ausschließlich in einem Kooperationsverhältnis zu uns stehen.
