Kosten

Welche Kosten auf Sie zukommen werden, hängt vom Umfang und/oder den Erfolgsaussichten Ihres Begehrens ab. Außerdem von Ihren finanziellen Möglichkeiten. Hierüber werde ich Sie vor Mandatserteilung beraten.

Die Anwalts- als auch Gerichtsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Gerichtskostengesetz (GKG). Dies differenziert nach Verfahrensarten, etwa Bußgeld- oder Strafverfahren oder Zivilrechtsverfahren. Hierüber berate ich Sie gern.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werde ich auch hier für Ihren konkreten Fall eine Deckungszusage anfordern. Dies muss vor meiner eigentlichen Tätigkeit für Sie erfolgen. Teilen Sie mir also frühzeitig mit, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.


Prozesskostenhilfe

Für den Fall, dass Sie die anwaltlichen Kosten und die Gerichtsgebühren nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, gibt es teilweise die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen – dies gilt nicht für das Straf- und Bußgeldverfahren. Dieser Antrag ist aber nur erfolgreich, wenn das Gericht Ihr Vorbringen als erfolgsversprechend einstuft und Ihre Mittel für tatsächlich nicht ausreichend hält.

Pflichtverteidigung

Wenn wegen eines Verstoßes gegen das Strafrecht ein Prozess droht, kann in manchen Situationen eine anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich sein. Geht das Gericht davon aus, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst verteidigen kann und er/sie keinen selbstgewählten Anwalt mandatiert hat, wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Aber auch ein zunächst als Wahlverteidiger beauftragter Anwalt hat die Möglichkeit, einen Antrag zur Beiordnung als Pflichtverteidiger zu stellen. Sprechen Sie mich an!

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