Als Anwältin für Strafrecht übernnehme ich auch Mandate als Nebenklagevertreterin bzw. Opferanwältin.
Jeder kann Opfer einer Straftat werden bzw. durch das Verhalten eines anderen Menschen Schaden nehmen. In der Regel ist eine solche Situation nicht hervorsehbar. Bei einigen Delikten wird erst nach einiger Zeit für den/die Betroffene deutlich, dass man einer Straftat zum Opfer gefallen ist.
In den Gesprächen mit den betroffenen Menschen erlebe ich häufig, dass vielen die Möglichkeiten ihre Rechte wahrzunehmen nicht bewusst ist.
Eine rechtliche Beratung hilft meiner Erfahrung nach dabei, die eigene Position und die eigenen Bedürfnisse besser einzuordnen im Anschluss daran auch durchsetzen zu können. Es ist hierbei sehr hilfreich einen grundsätzlichen Überblick zum Thema Strafprozess & Verlauf zu erhalten. Bei einem ersten Beratungsgespräch steht für mich auch primär im Fokus eine realistische Einschätzung der jeweiligen Konsequenzen aufzuzeigen. Ich weise bereits an dieser Stelle daraufhin, dass je nach Vertragsabschluss die Übernahme der anwaltlichen Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung möglich ist.